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Ihr Basis-Eintrag in unserem Firmenverzeichnis ist kostenlos.
Inhalte dürfen nur eingetragen werden, sofern Sie geltendendem Recht sowie ethischen und sittliche Grundsätzen entsprechen.
Das Einbinden eigener Scripte, Trackingcodes oder Links in der Firmenbeschreibung (z.B. im Bechreibungsfeld) sind nicht zulässig.
Wir behalten uns vor, Einträge kommentarlos zu löschen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
Premium-Eintrag:
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Datenschutz / Datenerhebung / DSGVO:
Die DSGVO soll Verbraucher vor unrechtmäßiger Nutzung ihrer Daten schützen und für mehr Transparenz beim Datensammeln sorgen.
(1) In der DSGVO sind 173 Erwägungsgründe den Artikeln vorgestellt.
(2) Im Erwägungsgrund 14 schließt die DSGVO Juristische Personen explizit von ihrem Schutz aus. Das gilt auch für personenbezogene Daten, die als Kontaktinformationen Juristischer Personen dienen. Unternehmensformen wie zum Beispiel AGs oder GmbHs / UGs, KGs usw. sind also nicht durch die DSGVO geschützt.
(3) Die Unternehmensadressen von Selbständigen sind hingegen Natürliche Personen und damit durch die DSGVO geschützt.
(4) Weiterhin gibt es den Erwägungsgrund 47, indem es heißt: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung kann als eine einem berechtigten Interesse dienende Verarbeitung betrachtet werden.“ Und weiter, wenn der Betroffene „vernünftigerweise absehen kann, dass möglicherweise eine Verarbeitung für diesen Zweck erfolgen wird.“
(5) Hier muss vom Verantwortlichen eine Interessenabwägung vorgenommen werden. In diese Interessenabwägung kann der Umstand einfließen, dass Artikel 9 Absatz 2 e) die Verarbeitung von sensiblen Daten erlaubt, die der Betroffene öffentlich gemacht hat. Für weniger sensible Daten sollte dasselbe gelten.

(6) Da wir ausschließlich Daten speichern, die öffentlich zur Verfügung stehen (es sei denn, das Unternehmen gibt selbst personenbezogene Daten über unser Formular ein oder teilt uns diese zur Eingabe mit) – zum Beispiel in Telefonbüchern oder vergleichbaren Online-Portalen, wird das schützenswerte Interesse des Betroffenen in der Interessenabwägung geringer eingestuft.
(7) Laut DSGVO besteht gegenüber dem Betroffenen eine Informationspflicht über die Tatsache der Datenspeicherung sowie über den Zweck und den Umfang selbiger. Laut Artikel 14 Absatz 3 b) kann dieser Pflicht aber bei der ersten Kontaktaufnahme nachgekommen werden, wenn die Daten lediglich zur Kommunikation dienen. Außerdem gibt es noch den Artikel 14 Absatz 5 b), der die Informationspflicht aussetzt, wenn diese sich als unmöglich erweist oder mit unverhältnismäßig großem Aufwand verbunden ist.