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Wann Werbung auch ohne Einwilligung erlaubt ist

Wann Werbung auch ohne Einwilligung erlaubt ist

Die DS-GVO hat den Weg für E-Mail-Werbung ohne Einwilligung frei gemacht. Aber das UWG definiert klare Anforderungen. Erfahren Sie, was erlaubt ist und was nicht.

Typ:    Live-Webinar
Kategorie:    Beruf & Erfolg |
Wann:    Neue Termine in Kürze, oder fragen Sie direkt den Veranstalter
 
Veranstalter:    Absolit - Dr. Schwarz Consulting
68753 Waghäusel || Melanchthonstraße 5
Tel.: (07254) 95 17 00
Email: info@absolit.de
https://www.absolit.de

Referent: Dr. Jens Eckhardt

Die Themenschwerpunkte des Webinars:

  • Wie lange dürfen nach einem Kauf ähnliche Produkte beworben werden?
  • Wie oft darf man E-Mails verschicken?
  • Ergänzende Hinweispflichten der DS-GVO: Die lösbare Herausforderung!
  • Muss ich Opt-outs auch formlos per Reply-E-Mail oder telefonisch annehmen?
  • Dürfen bestehende Kunden ohne Opt-in Werbemails bekommen?
  • Gibt es bei der Einwilligung Unterschiede zwischen B2B und B2C?
  • Wie wird eine bestehende Geschäftsbeziehung definiert?
  • Muss ich auf die Frequenz meiner E-Mails vorab hinweisen?
  • Wie müssen Abonnenten über ihr Widerrufsrecht informiert werden?

 

Die Webinare richten sich an Profis, die mit den Grundregeln des E-Mail-Marketing vertraut sind. Webinarteilnehmer erhalten alle gezeigten Praxisbeispiele und Checklisten als Präsentation vorab. Die Teilnahme am Webinar wird mit einem Zertifikat bestätigt.

 Dauer: 90 Minuten inkl. Fragerunde

Eine ausführliche Beschreibung und ggf. Anmeldung finden Sie unter folgendem Link: