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Email: Rechtsgültige Einwilligungen einholen
Die Rechtsprechung stellt deutliche Anforderungen an Pflichtinhalt und Nachweisbarkeit von Werbe-Einwilligungen. Nun drohen auch scharfe Bußgelder bei Missachtung.
| Typ: | Live-Webinar | |
| Kategorie: | Beruf & Erfolg | | |
| Wann: | Neue Termine in Kürze, oder fragen Sie direkt den Veranstalter | |
| Veranstalter: |
Absolit - Dr. Schwarz Consulting
68753 Waghäusel || Melanchthonstraße 5 Tel.: (07254) 95 17 00 Email: info@absolit.de https://www.absolit.de |
Die Themenschwerpunkte des Webinars:
- Wie und wie lange muss die Einwilligungserklärung gespeichert werden?
- Wie kann eine Einwilligung nachgewiesen werden?
- Wie oft darf man E-Mails verschicken?
- Gilt die Einwilligung auch nach einer Adressänderung?
- Dürfen außer der E-Mail-Adresse weitere Pflichtfelder eingefügt werden?
- Ist eine mündliche Einwilligung rechtsgültig?
- Müssen Einwilligungen immer mit Double-Opt-in bestätigt werden?
- Braucht eine Einwilligung auf Papier mit Unterschrift zusätzlich ein DOI?
- Darf man eine Erinnerung schicken, wenn auf die DOI-Mail nicht reagiert wird?
- Wie lange darf man die Daten speichern, wenn keine Bestätigung erfolgt?
- Wann verfällt eine Einwilligung?
Die Webinare richten sich an Profis, die mit den Grundregeln des E-Mail-Marketing vertraut sind. Webinarteilnehmer erhalten alle gezeigten Praxisbeispiele und Checklisten als Präsentation vorab. Die Teilnahme am Webinar wird mit einem Zertifikat bestätigt.
Referent: Dr. Jens Eckhardt
